4 Fakten zu Medienspiegel & Lizenzrecht, die Sie unbedingt kennen sollten

3 Minuten Lesedauer

Die meisten Unternehmen nutzen ihren Pressespiegel längst in digitaler Form, allerdings sind die lizenzrechtlichen Vorgaben hierfür meistens nur einzelnen Mitarbeiter:innen im Haus bekannt. Aus Unwissenheit werden so mitunter grundlegende lizenzrechtliche Regularien verletzt. Hinzu kommt, dass das Lizenzrecht in den letzten Jahren in vielen Details angepasst wurde, wodurch das Wissen vieler Pressespiegelnutzer:innen nicht auf einem aktuellen Stand ist. Aus diesem Grund beantworten wir an dieser Stelle die wichtigsten Fragen zum Thema Medienspiegel & Lizenzrecht.

1.    Wann muss ich meinen digitalen Pressespiegel lizenzieren?

Grundsätzlich gilt: Artikel aus Zeitschriften, Fachmedien, Publikationen und Zeitungen sind urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass für jegliche Nutzung und Verbreitung dieser Beiträge eine Zustimmung der Urheber bzw. der Verlage erforderlich ist.

Damit fallen für einen Medienspiegel, der digital zur Verfügung gestellt wird, immer dann Lizenzgebühren an, wenn dieser Artikel aus Printmedien beinhaltet oder wenn Beiträge aus Onlinemedien mit dem gesamten Text (anstelle eines kurzen Textausrisses und einer Verlinkung auf die Originalquelle) in Ihrem Medienspiegel enthalten sind. Ob Sie die Printartikel dafür selbst einscannen, Beiträge aus Onlinemedien anhand eigener Screenshots erfassen oder beides direkt über einen Dienstleister beziehen, spielt dabei keine Rolle. Und auch wenn Sie den Medienspiegel nur mit wenigen Kollegen teilen oder er nur wenige Beiträge umfasst, fällt Ihr Pressespiegel unter das Lizenzrecht und muss entsprechend über lizenziert werden.

2.  Wo und wie kann ich die Lizenzierung vornehmen?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Stellen, die die Lizenzierung von Beiträgen in Pressespiegeln ermöglichen können: Das ist zum einen die 1958 gegründete Verwertungsgesellschaft VG Wort und zum anderen die 2001 ins Leben gerufene Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG). Die PMG vertritt die Interessen von derzeit mehr als 850 Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen. Damit können rund 4.000 deutsche Print- und Onlinemedien, darunter nahezu alle deutschen Tages- und Wochenzeitungen sowie Magazine, einige Fachtitel und diverse Onlinemedien, über die PMG lizensiert werden. Ca. 2.500 von diesen Medien sind in der PMG Pressedatenbank verfügbar. Für die Lizenzierung der Artikel Ihres digitalen Pressespiegels wird daher in den meisten Fällen die PMG zuständig sein. Voraussetzung für jede Lizenzierung ist, dass Sie einen Vertrag mit der PMG abschließen, auf dessen Basis die Artikel dann lizenziert werden.

Um die bürokratischen Hürden für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten, übernehmen wir auf Wunsch das Lizenzmanagement für unsere Kunden und beraten sie umfassend zu spezifischen Fragen, wie zum Beispiel Bild-Lizenzen, Archievierungslizenzen oder den Rechtekauf, um den Medienspiegel im Intranet anzubieten. Sprechen Sie uns gerne an.

 3.   Mit welcher Höhe an Gebühren muss ich rechnen?

Wie hoch die Gebühr für einen Artikel ist, kann jeder Verlag selbst entscheiden. Daher sind manche Artikel teurer als andere. Ebenso macht es einen Unterschied, ob Sie von einem Beitrag lediglich den Text oder auch dazugehörige Bilder ausgeben möchten oder ob Sie sehen möchten, wie der Beitrag ursprünglich gestaltet war und wo er auf einer Seite platziert wurde.

Der wichtigste Faktor für die Berechnung der Lizenzkosten ist jedoch die Anzahl der Leser Ihres Medienspiegels. Das heißt, wenn Sie nur fünf Empfänger Ihres Medienspiegels haben, sind die Gebühren geringer, als wenn Sie den Medienspiegel 50 Kollegen und Kolleginnen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob Sie die Artikel über Jahre in einem Archiv speichern möchten oder ob es Ihnen reicht, wenn Sie die nächsten 12 Monate Zugriff darauf haben. Bei zehn Lesern und einem Archivrecht für ein Jahr betragen die durchschnittlichen Lizenzen für einen Artikeltext derzeit 3,33 €.

Übrigens: Mit der Lizenzierung erwerben Sie ausschließlich das Recht, die Artikel intern an eine entsprechende Zahl von Mitarbeitenden zu geben. Eine Weitergabe an dritte Parteien oder eine Veröffentlichung auf der hauseigenen Webseite, Ihren Social Medial Kanälen – oder denen Ihrer Mitarbeiter – ist nicht abgedeckt.

4. Unser Medienspiegel enthält auch Beiträge aus internationalen Quellen – sind diese ebenfalls zu lizenzieren?

Inzwischen haben fast alle Länder, die über eine größere Medien- und Presselandschaft verfügen, ein Gesetz erlassen, das die rechtmäßige Verwertung von Print- und vollständigen Onlineartikeln regelt. Daher müssen in den meisten Fällen auch Beiträge aus internationalen Quellen lizenziert werden. Wie hoch die jeweiligen Beiträge sind, hängt dabei von den länderspezifischen Bestimmungen ab, die sehr unterschiedlich ausfallen. So haben, neben Deutschland, insbesondere Großbritannien, Norwegen und Schweden besonders rigide Vorgaben. In anderen Ländern, darunter zum Beispiel viele afrikanische Staaten, befindet sich das Lizenzrecht erst im Aufbau, so dass es oft noch keine einheitlichen Lizenzgebühren gibt. Mehr zum internationalen Lizenzrecht erfahren Sie auch in unserem Blogbeitrag zum internationalen Lizenzrecht für Medienspiegel.

Und falls Sie noch weitere Fragen zum Lizenzrecht und Ihrem Medienspiegel haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter eva.wenzel@pressrelations.de oder per Telefon unter +49 (0)211 175 20 77 – 888 oder schreiben Sie uns eine WhatsApp an: +49 160 96557312.

Seien Sie der Erste und schreiben Sie einen Kommentar

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert