pressrelations' Hinweisgeber-Meldestelle

pressrelations verfolgt seit jeher das Ziel, alle Menschen unvoreingenommen gleichberechtigt zu behandeln und zu ertüchtigen, eine solide Grundlage für differenzierte und faire Entscheidungsprozesse sowie Handlungen zu entwickeln. Wir bekennen uns klar zu unseren Unternehmenswerten und agieren danach im Einklang mit geltenden Gesetzen – untereinander wie gegenüber unseren Kunden, Partnern und Lieferanten. 

Eine Infragestellung geltender Gesetze oder unserer Werte ist inakzeptabel. Aus diesem Grund betreiben wir zur Sicherung unserer Integrität eine interne Hinweisgeber-Meldestelle (im Sinne von § 14 HGSchG), die es ermöglicht Whistleblowing-Hinweise einzureichen.

Zur Meldestelle

FAQ

Die Meldestelle kann von allen Beschäftigten im Sinne des § 3 Abs. 8 HGSchG, aber auch von Kunden, Partnern, Lieferanten und sonstigen Dritten genutzt werden.

Die Meldestelle ermöglicht die Meldung von illegalem oder unethischem Handeln, wenn sich andere Kommunikationskanäle als wenig effektiv oder unangemessen erwiesen haben.

Die Meldestelle kann insbesondere für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über Verstöße im Sinne des § 2 HGSchG genutzt werden. Hierzu gehören etwa straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße, vor allem gegen Vorschriften zum Schutz von Leben, Körper und Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane schützen. Darüber hinaus sollen auch sonstige Rechtsverstöße verfolgt werden. Dies betrifft bspw. die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, den Schutz personenbezogener Daten, die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse oder die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Die Meldestelle kann ebenfalls genutzt werden, um Fehlverhalten von pressrelations-Mitarbeitenden in Bezug auf professionelle Standards oder gegen selbst gesetzte Werte in Form des Verhaltenskodex (Code of Conduct) anzuzeigen.

Die pressrelations Unternehmensgruppe betreibt die Meldestelle als interne Meldestelle gemäß § 12 HGSchG. Spezifisch ausgebildete Mitarbeitende nehmen über ein von der pressrelations-IT losgelöstes und extern gehostetes Portal (Hintcatcher) Whistleblowing-Hinweise entgegen. Dabei wird jede Meldung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere § 17 HGSchG) bearbeitet.

Die interne Meldestelle nimmt jede Meldung entgegen, bestätigt den Eingang, wertet diese aus, erörtert den Sachverhalt mit dem Hinweisgebenden und entscheidet in Abhängigkeit von den thematisierten Verstößen und/oder Auffälligkeiten über die angezeigten nächsten Aufklärungs- und Ermittlungsschritte.

Der Inhalt jeder Meldung und jede meldende Person im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes unterliegt dem Schutz dieses Gesetzes. Meldungen werden streng vertraulich behandelt; die Anonymität eines Hinweisgebenden (Whistleblowers) wird – wenn gewünscht – gewahrt.