pressrelations
Hinweisgeber-Meldestelle
Hinweis geben
pressrelations verfolgt seit jeher das Ziel, alle Menschen unvoreingenommen gleichberechtigt zu behandeln und zu ertüchtigen, eine solide Grundlage für differenzierte und faire Entscheidungsprozesse sowie Handlungen zu entwickeln. Wir bekennen uns klar zu unseren Unternehmenswerten und agieren danach im Einklang mit geltenden Gesetzen – untereinander wie gegenüber unseren Kunden, Partnern und Lieferanten.
Eine Infragestellung geltender Gesetze oder unserer Werte ist inakzeptabel. Aus diesem Grund betreiben wir zur Sicherung unserer Integrität eine interne Hinweisgeber-Meldestelle (im Sinne von § 14 HGSchG), die es ermöglicht Whistleblowing-Hinweise einzureichen.
Häufige Fragen
Die Meldestelle kann von allen Beschäftigten im Sinne des § 3 Abs. 8 HGSchG, aber auch von Kunden, Partnern, Lieferanten und sonstigen Dritten genutzt werden.
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