Wir helfen Ihnen,
sich auf das Wesentliche zu konzentrieren

Lizenz- und Urheberrecht

Sie können sich auch bei allen Fragen rund um Lizenzen und Urheberrecht auf uns verlassen.

Als Ihr Partner für Medienbeobachtung und Pressespiegelerstellung betrachten wir es als unsere Aufgabe, Ihre Fragen rund um die Themen Lizenzrecht und Lizensierungskosten zu beantworten. Dabei können Sie sich ganz in Ruhe um Ihr Tagesgeschäft kümmern, während wir das Lizenzmanagement übernehmen. Dafür arbeiten wir eng mit den lizenzgebenden Gesellschaften zusammen, kümmern uns um die notwendigen Formalitäten und sorgen dafür, dass Sie am Ende einen lizenzsicheren, vorstandsfähigen Pressespiegel erhalten – und zwar ohne, dass Sie sich erst selbst in die Details des Leistungsschutzrechtes einarbeiten müssten.

FAQs

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Medienspiegel und Lizenzrecht haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Die Verbreitung von Printartikeln in einem Pressespiegel ist durch das Urheberrechtsgesetz (§ 49) geregelt.

Nach diesem ist die digitale Speicherung von Zeitungsartikeln grundsätzlich nicht erlaubt bzw. ohne Erlaubnis durch die Urheber prinzipiell nicht gestattet. Rechtlich zulässig sind lediglich sieben Fotokopien eines Artikels. Wer mehr Kopien benötigt, kann über die VG Wort sein Handeln legalisieren. Doch die elektronische Speicherung bleibt bei dieser Vorgehensweise ein Tabu.

Allerdings werden für den internen Medienspiegel in vielen Unternehmen urheberrechtlich geschützte Dokumente kopiert, ohne die rechtlichen Folgen zu bedenken. Dabei ist ein digitaler Pressespiegel oft die kostengünstigere und rechtssichere Alternative.

Artikel aus Onlinemedien sind nur lizenzpflichtig, wenn sie im Volltext im Medienspiegel abgebildet werden. Da wir unseren Kunden die Beiträge als Textausschnitt und Verlinkung auf die Originalquelle (Deep-Link) zur Verfügung stellen, fallen für die Onlinemedienbeobachtung keine Lizenzgebühren an.

Auf Wunsch geben wir Ihre relevanten Artikel aber selbstverständlich auch im Volltext aus. Nach § 49 UrhRG sind diese Artikel dann lizenzpflichtig und unterliegen denselben Auflagen wie digitalisierte Printartikel.

Digitale Pressespiegel können nach der zugrunde liegenden Lizensierung unterteilt werden. Unterschieden wird die Lizenzierung nach VG Wort und der Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG).

Als digitaler VG Wort-Pressespiegel gilt nach § 49 Urheberrechtsgesetz ein Pressespiegel, der digital erstellt und/oder verbreitet wird und in dem ausschließlich Artikel aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern enthalten sind. Somit dürfen Artikel aus wissenschaftlichen Magazinen oder Fachzeitschriften in diese Pressespiegelgattung nicht übernommen werden.

Ein digitaler PMG-Pressespiegel ist hingegen ein Pressespiegel, bei dem die enthaltenen Artikel über die PMG lizenziert sind. Die PMG verkauft einerseits Lizenzen zur elektronischen Nutzung eigenständig digitalisierter Artikel und stellt andererseits Artikel auch digital zur Verfügung. Digitale Pressespiegel, die nach dieser Variante erstellt werden, sind gegenüber den VG-Wort-Pressespiegeln mit weitreichenden Speicher-, Verbreitungs- und Archivierungsrechten ausgestattet.

Wenn Sie einen digitalen Medienspiegel nutzen möchten, benötigen Sie in jedem Fall einen Lizenzierungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft wie der Presse-Monitor-Gesellschaft oder der VG Wort.

Diese regeln auch die weiteren Rechte in Verbindung mit der Erstellung elektronischer Pressespiegel – etwa Bildrechte und Archivierungsrechte. Selbstverständlich übernehmen wir für unsere Kunden das Lizenzmanagement, so dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Wie hoch die Lizenzgebühren für einen Artikel sind, wird direkt von den Verlagen festgelegt, deren Interessen von der Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) vertreten werden. Allgemein kann man festhalten, dass die Höhe der Lizenzgebühren vornehmlich von der Anzahl der Pressespiegel-Nutzer abhängt.

Wie hoch die Gebühren Ihres individuellen Pressespiegels voraussichtlich sein werden, besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Mail.

Wenn Sie Ihren Medienspiegel inklusive Pressefotos und Bildern erhalten möchten, haben Sie die Möglichkeit, auch für diese Grafiken die Rechte zu erwerben. Die Konditionen der Bildrechte orientieren sich ebenfalls an der Empfänger-/Leserzahl. Wir beraten Sie hierzu gerne!

Das heißt, auf Wunsch integrieren wir neben den relevanten Artikeln auch die entsprechenden Pressefotos, Charts und Tabellen, sofern diese digital verfügbar sind.

Auch Medienbeiträge, die nicht aus Deutschland stammen, unterliegen dem Urheberrecht. Je nach Herkunftsland fallen die Lizenzbestimmungen sowie die Lizenzkosten allerdings sehr unterschiedlich aus. Daher beraten wir jeden Kunden individuell, welche Bestimmungen im Einzelfall einzuhalten sind.

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