Allgemeine
Geschäftsbedingungen
pressrelations GmbH, Düsseldorf
Stand: 03/2026
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der pressrelations Schweiz AG (nachfolgend: „pressrelations") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunde“). Sie gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.
(2) Für einzelne Produkte, Dienstleistungen oder Leistungsbereiche können ergänzende oder besondere Vertragsbedingungen (Sonderbedingungen) gelten. Diese werden dem Vertragspartner gesondert zur Verfügung gestellt und bilden, soweit anwendbar, integrierenden Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den anwendbaren Sonderbedingungen gehen die Sonderbedingungen im Umfang ihres sachlichen Anwendungsbereichs vor.
(4) Diese AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden, finden keine Anwendung, sofern pressrelations ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Dienstleistungen
(1) pressrelations bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Medienbeobachtung, Medienanalyse sowie damit zusammenhängender Informations- und Datenservices für Kommunikations- und Marketingverantwortliche.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung sowie, soweit anwendbar, aus den einschlägigen Sonderbedingungen.
(3) pressrelations ist berechtigt, die vorbezeichneten Dienstleistungen vorübergehend zu beschränken oder anzupassen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienstleistungen, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Soweit möglich, wird pressrelations den Kunden über solche Massnahmen vorgängig informieren.
(4) Ebenso können jederzeit Änderungen oder Ergänzungen an den Dienstleistungen vorgenommen sowie weitere Dienstleistungen den Portalen hinzugefügt werden. Für solche Dienstleistungen gelten ebenfalls die Bestimmungen dieser AGB, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind und nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
(5) Für die Nutzung der Dienstleistungen sind ein Zugang zum Internet oder zu anderen geeigneten technischen Infrastrukturen sowie entsprechende Endgeräte erforderlich. Diese sind nicht Bestandteil der von pressrelations geschuldeten Leistungen.
§ 3 Zustandekommen und Beendigung von Verträgen
(1) Verträge zwischen pressrelations und dem Kunden kommen bei den kostenfreien Dienstleistungen mit der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden oder, soweit dies für die Nutzung der Dienstleistung erforderlich ist, durch die Registrierung des Kunden als Nutzer zustande. pressrelations ist bei diesen Dienstleistungen jederzeit berechtigt, einzelne Kunden ohne Angabe von Gründen von der Nutzung auszuschliessen.
(2) Bei kostenpflichtigen Dienstleistungen kommen die Verträge nur durch schriftlichen oder per E-Mail erteilten Aufträgen nach den sich aus der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung bzw. der Preisliste er-gebenden Konditionen zustande, sofern im Einzelfall keine andere Bestimmung getroffen wird.
(3) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und pressrelations kommt zudem zustande, wenn
a. ein übermitteltes Angebot oder Vertragsdokument vom Kunden gegengezeichnet retourniert wird, oder
b. eine Auftragsbestätigung durch pressrelations übermittelt wird und der Kunde nicht innert angemessener Frist Einwendungen erhebt.
(4) Die Parteien anerkennen, dass Verträge sowie deren Änderungen auch in elektronischer Form (einschliesslich per E-Mail übermittelter PDF-Dokumente oder durch Nutzung elektronischer Signaturlösungen) rechtswirksam abgeschlossen werden können.
(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Beendigung von Verträgen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(6) pressrelations behält sich eine jederzeitige Kündigung des Auftrages vor, wenn der Kunde mit der Zahlung seiner Rechnungen im Rückstand ist oder wenn die Leistungserbringung für pressrelations infolge veränderter Durchführungsbedingungen und Auflagen des Kunden nicht mehr möglich oder unzumutbar ist. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Ersatzanspruch.
(7) Medienbeobachtung:
a. Medienbeobachtungsaufträge mit einer festen Laufzeit von bis zu sechs Monaten sind fix und nicht kündbar.
b. Unbefristete Medienbeobachtungsaufträge können jeweils auf das Monatsende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
c. Auch Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als sechs Monaten können mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende gekündigt werden. In diesem Fall bezahlt der Kunde rückwirkend die gewährten Rabatte als Konventionalstrafe.
(8) Medienanalysen und Auswertungen sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Monatsende kündbar.
§ 4 Pflichten von pressrelations
(1) pressrelations verpflichtet sich zur gewissenhaften Ausführung des vom Kunden erteilten Auftrags gemäss Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung.
(2) Soweit der Kunde pressrelations den Auftrag zur Erbringung individueller Informationsdienstleistungen erteilt, stimmt pressrelations mit dem Kunden dessen Informationsbedarf ab und richtet diesem ein entsprechendes Informationsprofil ein.
(3) pressrelations stellt dem Kunden die von ihm bestellten Dienstleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, online zur Verfügung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt pressrelations sämtliche für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Soweit solche Informationen nicht oder nicht vollständig bereitgestellt werden, ist pressrelations berechtigt, diese nach bestem Wissen im Sinne des Kunden zu ergänzen.
(2) Der Kunde teilt pressrelations seinen Informationsbedarf und seine thematische Ausrichtung für die bestellten Dienstleistungen verbindlich mit.
(3) Stellt der Kunde bei Lieferung einer Dienstleistung fest, dass diese ganz oder teilweise nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht oder Mängel aufweist, hat er dies pressrelations unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen und die Abweichungen oder Mängel sowie deren Auswirkungen angemessen zu beschreiben.
(4) Erfolgt die Lieferung an den Kunden in elektronischer Form (E-Mail) ist der Kunde verpflichtet, das Empfangsmedium / die Empfangseinrichtungen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen und bereitzuhalten, sobald er mit dem Empfang zu rechnen hat.
(5) Der Kunde ist ohne Zustimmung von pressrelations nicht berechtigt, seinen Benutzernamen für die Dienstleistungen von pressrelations und das zugehörige Passwort an Dritte weiterzugeben. Er ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach, seinen Benutzernamen und das Passwort vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Die unbefugte Nutzung des Benutzernamens, des Passwortes und des E-Mail-Postfachs oder einen diesbezüglichen Verdacht hat der Kunde unverzüglich schriftlich an pressrelations zu melden.
(6) Der Kunde ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Anpassungen der vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere des Suchauftrags (z. B. Suchbegriffe, Medienset), zu verlangen.
(7) pressrelations wird solche Änderungen nach Möglichkeit kurzfristig berücksichtigen und sie zeitnah umsetzen.
(8) Allfällige Mehrkosten aufgrund solcher Änderungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(9) pressrelations ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen und zu diesem Zweck den Namen und das Logo des Kunden sowie vorab abgestimmte Aussagen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 6 Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) pressrelations gewährt lediglich dem Kunden den Zugang zu von Dritten bereitgestellten Inhalten und Informationen. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – nicht von pressrelations, sondern von Dritten angeboten und verantwortet.
(2) pressrelations übernimmt keine Haftung für die Rechtmässigkeit, Qualität und Aktualität der von Dritten angebotenen und vom Kunden abgerufenen Inhalte sowie deren Verwendung durch den Kunden. Für die Nutzung der abrufbaren Inhalte und deren Verwendung ist der Kunde allein verantwortlich.
(3) Veröffentlicht pressrelations auf Wunsch des Kunden von ihm gestellte Informationen oder Mitteilungen, so hat es der Kunde zu unterlassen, Inhalte zu übermitteln, die gegen anwendbares Recht oder die guten Sitten verstossen.
(4) Insbesondere dürfen keine Inhalte übermittelt werden, die rechtswidrig, ehrverletzend, diskriminierend, gewaltverherrlichend oder sonst wie unzulässig sind.
(5) Der Kunde hat sich vor der Übermittlung der zu veröffentlichenden Informationen oder Mitteilungen zu vergewissern, dass die gelieferten Inhalte diesen Anforderungen entsprechen. pressrelations ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden vorab zu prüfen.
(6) pressrelations ist berechtigt, Inhalte, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen oder offensichtlich unzulässig sind, ohne vorherige Rücksprache zu entfernen.
§ 7 Entgelte
(1) Die Entgelte für die vom Kunden bestellten Dienstleistungen richten sich, sofern im Einzelfall keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, nach den Preisangaben in den Offerten und Preislisten von pressrelations in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) pressrelations behält sich das Recht vor, die Preise künftig entsprechend eingetretenen Kostensteigerungen anzupassen, sofern pressrelations und der Kunde dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen haben.
(3) Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Preisanpassung steht dem Kunden das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen seit Zugang der Mitteilung zu kündigen. Die Kündigung wird auf das Monatsende wirksam.
§ 8 Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
(1) Rechnungen von pressrelations sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Der Kunde gerät nach zwei (2) Mahnungen in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist pressrelations berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben.
(3) pressrelations behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 9 Aufrechnung/Zurückbehaltung/Abtretung
(1) Die Aufrechnung gegen Forderungen von pressrelations oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die entsprechende Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von pressrelations anerkannt ist.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit pressrelations nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von pressrelations an Dritte abtreten oder verpfänden.
§ 10 Gewährleistung
(1) Sind die von pressrelations erbrachten Dienstleistungen fehlerhaft, so korrigiert pressrelations den Fehler, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäss § 5 innerhalb einer angemessenen Frist nach Lieferung nachkommt. Als nicht fehlerhaft gelten Einschränkungen bei der Qualität der Dienstleistungen aufgrund nicht beeinflussbarer technischer Gegebenheiten. Ein Nachbesserungsanspruch besteht nicht, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäss § 5 nicht fristgerecht nachkommt.
(2) Misslingt die Korrektur nach Absatz 1 trotz zweimaliger Nachbesserungen, so kann der Kunde innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Dienstleistung eine angemessene Minderung des Entgelts erlangen. Bei Dauerschuldverhältnissen kann die Minderung nur für die Zukunft geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Minderung ist ausgeschlossen.
(3) Eine darüberhinausgehende Gewähr, insbesondere für Vollständigkeit der gelieferten Daten bzw. Ergebnisse, übernimmt pressrelations nicht.
(4) Für Lieferungen durch elektronische Tools und internetbasierte Anwendungen übernimmt pressrelations keine Gewähr für eine jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit sowie keine Gewähr für die vollständige oder fehlerfreie Erfassung sämtlicher relevanter Inhalte und Daten.
(5) Bei Störungen der Lieferung, die nicht mit der Dienstleistung zusammenhängen, hat pressrelations das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Fehlermeldung des Kunden den Fehler zu beheben, ohne dass für diesen Zeitraum Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
(6) Bei Störungen eines beim Kunden durch pressrelations installierten Softwareprodukts, die auf die beim Kunden bereits vorhandene Software zurückgehen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(7) pressrelations weist darauf hin, dass im Rahmen der Dienstleistungen trotz sorgfältiger Durchführung keine vollständige Erfassung, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit sämtlicher Inhalte und Daten gewährleistet werden kann. Bereitgestellte Inhalte und Daten können aus technischen, betrieblichen oder lizenzrechtlichen Gründen in ihrer Qualität eingeschränkt, nur während einer beschränkten Dauer verfügbar oder löschbar sein.
(8) Die Nutzung internetbasierter Dienstleistungen ist mit systemimmanenten Risiken verbunden, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit, der Datenintegrität und der Datensicherheit.
(9) pressrelations informiert den Kunden, soweit möglich, über geplante Betriebsunterbrüche und Wartungsarbeiten und ist bemüht, Unterbrechungen so kurz wie möglich zu halten.
§ 11 Haftungsverzug
(1) Gegenüber Unternehmern haftet pressrelations für Schäden, ausser im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit pressrelations, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(2) Ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von pressrelations, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von pressrelations. Die Haftung ist ausgeschlossen für die dem Kunden entgangenen Gewinnen, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schaden, Mangelfolgeschäden sowie Schäden, die durch ein regelwidriges Verhalten des Kunden gemäss § 5 oder § 6 dieser AGB verursacht werden.
(3) Die Haftung von pressrelations gegenüber Unternehmern ist unbeschadet der Haftungsbeschränkung in Absatz (2) in jedem Fall beschränkt auf die Höhe des Betrages, den der Kunde für die Dienstleitung bezahlt hat bzw., bei Dauerschuldverhältnissen, während der Dauer eines Kalenderjahres zu zahlen hat.
(4) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch pressrelations und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
(5) pressrelations haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt, das sind insbesondere durch Naturereignisse, kriegerische Einwirkungen, Tarifauseinandersetzungen und ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen und Lücken der Informationsquellen pressrelations.
(6) pressrelations haftet nicht für Verzögerungen und Unzulänglichkeiten, welche durch den Auftraggeber Kunden unmittelbar oder mittelbar verursacht worden sind.
(7) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
§ 12 Urheberrechteschutz
(1) Alle Verwertungsrechte an den von pressrelations erbrachten Dienstleistungen bleiben vorbehalten. Vervielfältigungen davon sind nur im gesetzlichen Rahmen oder aufgrund einer besonderen Vereinbarung zulässig, soweit sie nicht zum persönlichen oder sonstigen eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen von Art. 19 URG angefertigt werden.
(2) pressrelations räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht ein, die Dienstleistungen und bereitgestellten Inhalte im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Die Nutzung ist auf interne Zwecke des Kunden beschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Dem Kunden durch pressrelations gelieferte Dokumente sind, ungeachtet des jeweiligen Trägermediums, nur zum privaten bzw. zum sonstigen eigenen Gebrauch nach Art. 19 URG bestimmt.
(4) pressrelations ist als Medienbeobachter bei der Urheberrechtsgesellschaft ProLitteris registriert und als Dritter nach Art. 19 Abs. 2 URG gemäss GT 8/ Ziff. 4 für diesen Dienst entschädigungspflichtig.
(5) Damit nicht abgegolten ist indessen die Nutzung der gelieferten Medienspiegel/Artikel durch den Kunden, insbesondere:
a. in Form der Speicherung innerhalb eines betriebsinternen Netzwerkes (Intranet),
b. in Form von papiernen Vervielfältigungen und entsprechender interner Verteilung,
c. in Form des Bereithaltens der Presseausschnitte/Artikel für den internen, passwortgeschützten Zugriff von MitarbeiterInnen.
(6) Diese Vorgänge werden urheberrechtlich als eigenständige Nutzung betrachtet, für die der Kunde aufgrund von Art. 19 Abs. 1 lit. c URG abgabepflichtig ist und für die er direkt ProLitteris die Entschädigungen gemäss den anwendbaren Tarifen (insbesondere GT 8 und GT 9) zu bezahlen hat.
(7) Alle Marken, Handelsnamen, Logos, Domainnamen und sonstigen Kennzeichen von pressrelations sowie ihrer Lizenzgeber sind alleiniges Eigentum von pressrelations bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.
(8) Diese AGB sowie das Vertragsverhältnis räumen dem Kunden keine Rechte an diesen Kennzeichen ein. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, diese ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von pressrelations zu nutzen, zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen.
§ 13 Freistellung
(1) Der Kunde ist für die von ihm übermittelten Inhalte verantwortlich.
(2) Verletzt der Kunde Rechte Dritter infolge eines Verstosses gegen die Regelungen des § 6 oder verstösst er durch von ihm übermittelte Inhalte oder Informationen gegen gesetzliche Bestimmungen, so stellt er pressrelations von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt pressrelations den entstandenen Schaden.
§ 14 Laufzeit, Kündigung, Nachlieferungen
(1) Die Laufzeit der Verträge über kostenpflichtige Dienstleistungen und deren Kündigungsfristen richten sich nach den jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Verträge über kostenfreie Dienstleistungen können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als ein solcher wichtiger Grund gilt insbesondere: a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse oder b) der Verstoss gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieser AGB durch den Kunden oder c) wenn der Kunde mit, der bei Dauerschuldverhältnissen monatlich geschuldeten Vergütung über einen Zeitraum von 8 Tagen in Verzug kommt.
(3) Dienstleistungen, die im Folgemonat nach der Kündigung an den Kunden übersandt bzw. übermittelt werden, weil sie den Leistungszeitraum noch betreffen, werden dem Kunden gesondert nachberechnet.
§ 15 Erfüllungsort, Versandrisiko, Lieferung
(1) Erfüllungsort für die Leistungen von pressrelations und des Kunden ist Stans (Schweiz).
(2) Das Versand- oder Übermittlungsrisiko trägt der Kunde.
(3) Die Übersendung/Übermittlung der Dienstleistungen erfolgt von dem Zeitpunkt an, ab dem die Erbringung der Leistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis geschuldet wird und faktisch durchführbar ist. Dieser Zeitpunkt wird dem Kunden von pressrelations in einer Bestätigung schriftlich mitgeteilt werden.
(4) Bei Zustellung per Postversand gilt die Lieferung als zugegangen, wenn die Lieferung in den Machtbereich oder in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden als Empfänger gelangt ist, so dass dieser vom Inhalt ohne weiteres Kenntnis nehmen kann. Bei Zustellung per E-Mail gilt die Lieferung als zugegangen, wenn sie im Postfach des E-Mail-Servers des Kunden oder dessen Providers gespeichert wird.
§ 16 Datenschutz
(1) pressrelations verpflichtet sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz, insbesondere des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (Datenschutzgesetz – DSG), einzuhalten.
(2) Personenbezogene Daten des Kunden werden nur bearbeitet, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine Einwilligung des Kunden vorliegt.
(3) Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, kann die Bearbeitung auch unter Beizug von Dritten, insbesondere Unterauftragnehmern erfolgen. pressrelations stellt dabei sicher, dass diese zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen verpflichtet sind.
(4) pressrelations ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, und trifft alle gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen zur Sicherung dieser Daten.
(5) Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Nutzung seiner Daten einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass pressrelations auf behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Weitergabe von Informationen verpflichtet oder berechtigt sein kann.
(6) pressrelations hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben überwacht.
(7) Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung von pressrelations abrufbar.
§ 17 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Für alle Vertragsverhältnisse zwischen pressrelations und dem Kunden gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von pressrelations, Stans (Schweiz), Gerichtsstand.
§ 18 Schriftform
(1) Alle Anzeigen, Erklärungen und Kündigungen in den Vertragsbeziehungen zwischen pressrelations und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail), sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine strengere Form vorschreiben. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(2) Es gilt grundsätzlich die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB, sofern der Kunde nicht einer späteren Fassung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Kündigungen sind der jeweils anderen Partei in geeigneter Form zuzustellen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für allfällige Vertragslücken.
(2) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten Informationen, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht bereits vor Vertragsabschluss und gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(3) Im Falle von Übersetzungen dieser AGB hat die deutschsprachige Fassung Vorrang.